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Das Baurecht umfasst alle Problemkreise des privaten und öffentlichen Bau- und Bauvertragsrechts, der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen, Subunternehmer- und Nachunternehmerverträgen, Vertragsbedingungen und Verträgen  zur Gründung von Arbeitsgemeinschaften.

Wir begleiten private und öffentliche Auftraggeber während der Vorbereitung und dem Abschluss der Verträge, der Vertragsdurchführung, der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und der Durchsetzung der Werklohnansprüche.

Auch als Bauherr werden sie umfassend beraten und rechtlich betreut.

Architekten oder deren Auftraggeber beraten wir zu allen Fragen der Vertragsgestaltung und -durchführung. Die Sicherung und Durchsetzung von Honoraransprüchen, Geltendmachung von Planungs- und/oder Bauüberwachungsmängeln wird außergerichtlich und gerichtlich genauso betreut wie berufshaftungsrechtliche Einzelfragen des Architekten. 

Mit Rechtsanwalt Hans-Joachim Brauch, auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht steht Ihnen ein fachkompetenter Berater zur Verfügung.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und in allen Gerichtsverfahren einschließlich selbstständiger Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln.